Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.07.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2023 bis zum 31.01.2024
01.02.2024
Liquidation
28.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 22.07.2022 bis zum 31.01.2023
04.08.2022
Neueintragungen